Doppelwessi (Guck`mal)
Vorgezogene Weihnachtsüberraschung
Auszug aus der IGM Satzung § 29 Unterstützung für Rentner und Rentnerinnen
1. Eine einmalige Unterstützung für Rentner und Rentnerinnen
können Mitglieder erhalten, die Altersruhegeld oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und der Gewerkschaft
mindestens 20 Jahre angehören
2. Diese Unterstützung beträgt 20 Prozent der insgesamt bis zum 31. Dezember 1990 geleisteten Beiträge........


Und auch das Sterbegeld §30 gibt es noch. Aber da habe ich sind ja noch fast zwei Jahrzehnte Zeit.

Kommentieren


 256 x